Stand 15.11.2011

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB)

 

I. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfts- beziehungen zwischen unseren Kunden und Regio Rad Express GmbH. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Handelsgesetzbuch (HGB) abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertrags- bestandteil, wenn sie RRE ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Ergänzend zu diesen AGB gilt unser zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelles Preis- und Produktverzeichnis. Ist aufgrund einzelvertraglicher Regelungen oder auf der Grundlage dieser AGB geregelt, dass ein dritter Dienst einen Teil der Leistungen erbringen wird, gilt die Sendung mit der Übergabe an diesen Dienst als von uns ausgeliefert und es finden im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem dritten die Vertragsbedingungen jenes Dienstes Anwendung.

 

II. Kundenpflichten

Der Kunde ist verpflichtet, die im jeweils gültigen Produkt- und Preisverzeichnis dargestellten Vorgaben zu beachten. Die Sendungen sind vom Kunden deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbole für Handhabung und Eigenschaften. Alte Kennzeichen sind zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Es obliegt dem Kunden, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Unverpackte Sendungen oder ungeeignete und nicht sachgerecht verpackte Sendungen werden auf Wunsch auch transportiert, jedoch wird für diese Sendungen keine Haftung übernommen. Sendungen sind so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Sendungen, die offensichtlich Zeichen von Beschädigungen aufweisen, werden nur dann zur Beförderung angenommen, wenn ihr Zustand bei der Übergabe schriftlich bestätigt wird.Soweit der Kunde nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Kommt der Kunde seinen bevorstehenden Verpflichtungen nicht nach, kann der Kurier die Annahme ablehnen und die vergebliche Anfahrt ist vom Kunden zu vergüten. Der Kurier kann auch die vorhandenen Mängel selbst auf Kosten des Kunden beseitigen. Storniert der Kunde den Fahrauftrag, nachdem der Kurier zum Kunden unterwegs ist, ist die vergebliche Anfahrt zu vergüten.

 

III. Zahlungen

Der Rechnungsbetrag wird per Bankeinzug innerhalb 10 Tagen netto oder gegen offene Rechnung innerhalb von 10 Tagen netto fällig. Abzug von Skonto wird nicht gewährt. Enthält unsere Bestätigung oder Rechnung jedoch andere Zahlungsbedingungen, so gelten diese. Zahlungen sind nur auf die durch uns angegebenen Konten bzw. Stellen zu richten. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Als Verzugszinsen werden die üblichen Banksätze berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten. Wird eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, oder ein gegebener Scheck oder Wechsel nicht eingelöst, so werden etwaige noch laufende Schecks oder Wechsel und noch offen stehende Rechnungen sofort fällig. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgt ausschließlich zahlungshalber, solange ihre Einlösung nicht feststeht und unsere wechsel- bzw. scheckmäßige Haftung fortbesteht. Der Kunde trägt die Diskontspesen und die sonstigen Wechsel- und Scheckkosten. Kommt der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungsbeträge in Verzug bzw. gehen Schecks oder Wechsel zu Protest, so werden unsere sämtlichen Forderungen, auch wenn sie noch betagt sind, sofort zur Zahlung fällig. Gegenüber unseren Ansprüchen ist Aufrechnung nur mit fälligen Zahlungsansprüchen zulässig, die der Höhe nach feststehen und dem Grunde nach nicht bestritten sind. Das gleiche gilt für die Widerklage. Für noch ausstehende Lieferungen können wir Vorkasse verlangen

 

IV. Sicherungsrechte

Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, keine weiteren Aufträge entgegenzunehmen, bis die fälligen Forderungen bezahlt sind. Schadenersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum, und zwar erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle unsere Lieferungen, solange überhaupt noch eine Forderung unsererseits besteht. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware, erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand - so tritt er hiermit schon jetzt, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen (einschließlich Nebenforderungen) aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Käufer ist nicht berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherung zu übereignen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet, so ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer und Diebstahl versichert, tritt der Käufer seine etwaigen Ansprüche gegen die Versicherungen aus einem Schadensfalle bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab.

 

V. Ablehnung der Beförderung

Folgende Sendungen sind von einer Beförderung durch RRE grundsätzlich ausgeschlossen: - Lebende Tiere - Sendungen, die leicht verderbliche Güter beinhalten - Sendungen, die dem Postmonopol gemäß §51 Postgesetz unterliegen - Sendungen, welche durch ihren Inhalt oder ihre äußere Beschaffenheit möglicherweise besondere Einrichtungen, - Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern, oder deren Beförderung gegen gesetzliche und behördliche Verbote verstoßen würden - Sendungen, die durch ihren Inhalt oder ihre äußere Gestalt gefahrgutrechtlichen Beförderungsvorschriften unterliegen - Sendungen, welche durch ihren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen oder infizieren oder Sachschäden verursachen können. Auf Wunsch können auch Wertgegenstände, Bargeld oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Kunstgegenstände oder andere Kostbarkeiten transportiert werden, jedoch ist für diese Transporte die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorher eine separate Versicherung abgeschlossen.

 

VI. Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkungen

Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestattet. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Insbesondere müssen bestimmte Liefertermine nicht nur telefonisch gegenüber der Vermittlungszentrale, sondern auch schriftlich gegenüber dem Kurier eindeutig angezeigt werden. Der Kurier haftet für alle an dem Gut entstandenen unmittelbaren Schäden bzw. für dessen Verlust. Für Verzögerungen, Schäden oder Verlust stehen wir im übrigen nur ein, wenn diese nicht auf die im Folgenden genannten Ereignisse zurückzuführen sind: Wirkungen höherer Gewalt jeder Art (z.B. Wetterverhältnisse, behördliche Hindernisse, Krieg, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik und Aussperrungen, Ausfuhrverbote, usw.) Verletzung der in 2. genannten Kundenpflichten Verschulden des Kunden oder des Empfängers oder deren Erfüllungsgehilfen Verschulden die sich aus der Beschaffenheit des Gutes ergeben Fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf mittelbar beeinflussen Für Bruchschäden an Glas, Porzellan oder ähnlichen bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen. Regio Rad Express GmbH besorgt gegen zusätzliches Entgelt eine Warentransportversicherung auf Grundlage der ADS Güterversicherung 1973 in der Fassung 1984 Deckungsform "Volle Deckung", sofern dies vom Auftraggeber schriftlich unter Angabe der Versicherungssumme verlangt wird. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden und sonstige Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, der wir oder eine in § 428 HGB genannte Person vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungen Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

 

VII. Schadensanzeige und Verjährung

Sind Briefe oder briefähnliche Sendungen Gegenstand des Vertrages, müssen sämtliche Ansprüche vom Kunden binnen einer Woche ab Ablieferung schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Werden Verspätung, Verlust oder Beschädigung bei Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Gut abliefert. Ansonsten ist die Anzeige schriftlich zu erstatten. Sie kann mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn aus der Anzeige der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Alle Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in sechs Monaten nach Ablieferung oder Rücklieferung.

 

VIII. Datenschutz, Datenverwendung

Die Regio Rad Express GmbH unterliegt der Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen (Postdienste-Datenschutzverordnung), sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Brief- und Postgeheimnis des Strafgesetzbuches. Sämtliche für die Regio Rad Express GmbH tätige Mitarbeiter sind von der GmbH auf die Einhaltung des Post- und Briefgeheimnisses verpflichtet worden. Die Regio Rad Express GmbH ist für die Zwecke des Vertrags ermächtigt und berechtigt, Daten zu sammeln, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten, die ihnen vom Absender oder Empfänger für die Abholung, Beförderung und Einlieferung bekanntgegeben worden sind. Die Regio Rad Express GmbH ist weiterhin ermächtigt, Daten und Auskünfte über den Beförderungs- und Einlieferungsverlauf der einzelnen Postsendungen zu erheben, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten. Die Daten dürfen von der Regio Rad Express GmbH sechs Monate vorgehalten und weitere sechs Monate archiviert werden. Die Regio Rad Express GmbH verpflichtet sich, die gesammelten Daten über die jeweilige Postsendung nach 12 Monaten zu vernichten. Die Datenspeicherung und Verarbeitung erfolgt ausschließlich für eigene Zwecke und wird an Dritte nur im Rahmen bestehender Gesetze und Rechtsverordnungen übermittelt.

 

IX. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Reglungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

 

X. Gerichtsstand

Der Beförderungsvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Regio Rad Express. Für alle aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, sofern der Kunde Unternehmer, Juristische Person des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich Rechtliches Sondervermögen ist, wird ausschließlich der Gerichtsstand Freiburg vereinbart. Sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentliche Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen ist, ist Gerichtsstand Freiburg.

Regio Rad Express GmbH - Registergericht Freiburg HRB 7332

GF Reiner Düweling - Lehenerstr. 33 - 79106 Freiburg

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